Betroffenenrechte nach revDSG: Auskunft, Berichtigung, Löschung richtig umsetzen
Das revDSG gibt jeder natürlichen Person das Recht, von jedem Unternehmen Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu verlangen — kostenlos und innerhalb von 30 Tagen. Dazu kommen das Recht auf Berichtigung, Löschung und Datenherausgabe. Wer keine internen Prozesse für Betroffenenbegehren aufgebaut hat, riskiert Fristversäumnisse und Beschwerden beim EDÖB.
30 Tage
Frist für Auskunft (Praxis)
CHF 0
Kosten für Auskunftserteilung
Art. 25
Auskunftsrecht im revDSG
Überblick: Die Betroffenenrechte im revDSG
Auskunftsrecht (Art. 25 DSG)
Jede betroffene Person kann jederzeit und kostenlos verlangen zu erfahren: ob ihre Daten bearbeitet werden, welche Daten vorhanden sind, zu welchem Zweck, wie lange, woher die Daten stammen, an wen sie weitergegeben werden und ob eine Auslandübermittlung stattfindet.
Recht auf Berichtigung (Art. 32 Abs. 1 DSG)
Unrichtige oder unvollständige Daten müssen korrigiert werden — auf Antrag. Wurden die Daten an Dritte weitergegeben, sind diese über die Korrektur zu informieren.
Recht auf Löschung (Art. 32 Abs. 2 DSG)
Daten können gelöscht werden, wenn die Bearbeitung unrechtmässig ist, der Zweck entfallen ist oder die Daten nicht mehr notwendig sind. Das Recht gilt nicht absolut — gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. 10 Jahre Buchführung nach OR) gehen vor.
Datenherausgabe / Datenportabilität (Art. 28 DSG)
Neu im revDSG: Betroffene können ihre Daten in einem gängigen elektronischen Format erhalten, wenn die Daten automatisiert bearbeitet werden und der Bearbeitung eine Einwilligung oder ein Vertrag zugrunde liegt.
| Recht | Rechtsgrundlage | Frist | Ausnahmen möglich? |
|---|---|---|---|
| Auskunft | Art. 25 DSG | 30 Tage (Praxis) | Ja (Art. 26 DSG) |
| Berichtigung | Art. 32 Abs. 1 DSG | Unverzüglich | Selten |
| Löschung | Art. 32 Abs. 2 DSG | Unverzüglich | Ja (Aufbewahrungspflichten) |
| Datenherausgabe | Art. 28 DSG | 30 Tage (Praxis) | Ja (technisch unverhältnismässig) |
Internen Prozess aufsetzen: 5 Schritte
Eingangsprüfung
Begehren erfassen: Datum, Kanal (E-Mail / Post), Art des Begehrens (Auskunft / Berichtigung / Löschung / Datenherausgabe). Zuständige Person intern informieren.
Identitätsverifikation
Das Auskunftsrecht steht nur der betroffenen Person selbst zu. Prüfen Sie, ob die anfragende Person tatsächlich die ist, für die Daten vorhanden sind. Bei Unsicherheit: Ausweiskopie anfordern.
Interne Datenerhebung
Alle Stellen inventarisieren, wo Daten gespeichert sein könnten: CRM, ERP, HR-System, E-Mail-Archiv, Newsletter-Tool. Ohne gepflegtes VVT ist dies zeitaufwändig — ein Hauptargument für strukturiertes Datenmanagement.
Antwort formulieren und senden
Auskunft muss klar, verständlich und vollständig sein — per E-Mail oder Post. Mustervorlage nutzen. Frist: 30 Tage ab Eingang des Begehrens.
Dokumentieren
Eingang, Inhalt des Begehrens, ergriffene Massnahmen und Datum der Antwort festhalten. Aufbewahrung mindestens 1 Jahr empfohlen. Basis für EDÖB-Nachfragen.
Musterantwort auf ein Auskunftsbegehren
Eine Auskunftsantwort enthält: Bestätigung des Eingangs, Auflistung aller bearbeiteten Datenkategorien mit Inhalt, Zweck, Aufbewahrungsdauer und Empfängern, Angaben zur Herkunft sowie zu allfälligen Auslandübermittlungen.
| Datenkategorie | Inhalt | Zweck | Aufbewahrung | Empfänger |
|---|---|---|---|---|
| Kontaktdaten | Name, E-Mail, Telefon | Vertragsabwicklung | 10 Jahre (OR) | Intern |
| Bestellhistorie | Bestellnummern, Preise | Vertragserfüllung | 10 Jahre (OR) | Buchhaltungstool |
Vorlage: Betreff «Ihre Datenschutzanfrage vom [Datum]» — Bestätigung des Eingangs, vollständige Datenübersicht, Angabe der Herkunft und allfälliger Auslandübermittlungen, Kontaktadresse für Rückfragen oder Folgebegehren.
Prozess-Flowchart: Begehren → Antwort
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, auf ein Auskunftsbegehren zu antworten?+
Was passiert, wenn ich ein Auskunftsbegehren ignoriere?+
Muss ich auf ein Löschungsbegehren eingehen, wenn ich gesetzliche Aufbewahrungspflichten habe?+
Können wir für Auskunftsbegehren eine Gebühr verlangen?+
Was, wenn eine Person behauptet, wir hätten noch mehr Daten als angegeben?+
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