Privacy by Design & Privacy by Default: Praktische Umsetzung für KMU
Art. 7 des revDSG verpflichtet Schweizer Unternehmen, Datenschutz bereits beim Entwurf neuer Systeme und Prozesse zu berücksichtigen (Privacy by Design) und Standardeinstellungen so zu wählen, dass sie automatisch das höchste Datenschutzniveau bieten (Privacy by Default). Beide Prinzipien gelten seit dem 1. September 2023 — und betreffen nicht nur Softwareentwickler, sondern jedes KMU, das neue Tools einführt oder Prozesse gestaltet.
Art. 7
Rechtsgrundlage im revDSG
1.9.2023
In Kraft getreten
2
Kernprinzipien: Design + Default
Rechtliche Einordnung
Rechtsgrundlage: Art. 7 DSG (Revisionsfassung), entspricht Art. 25 DSGVO. In Kraft: 1. September 2023 — ohne Übergangsfrist. Gilt für: Alle Verantwortlichen im Sinne des DSG — also praktisch jedes Unternehmen, das Personendaten bearbeitet.
Wichtig: Das revDSG sieht keine direkten Sanktionen spezifisch für Verstösse gegen Art. 7 vor. Dennoch sind Verletzungen relevant: Sie können Hinweise auf Verstösse gegen die Datensicherheitspflichten nach Art. 8 DSG begründen, die ihrerseits strafbewehrt sind (bis CHF 250'000 gegenüber der verantwortlichen Privatperson).
Was bedeutet Privacy by Design?
Privacy by Design bedeutet: Datenschutz wird nicht nachträglich «eingebaut», sondern ist von Anfang an Teil der Konzeption. Wenn ein Unternehmen ein neues HR-Tool einführt, einen Webshop aufbaut oder einen Marketingprozess gestaltet, müssen Datenschutzüberlegungen bereits in der Planungsphase einfliessen — nicht erst, wenn der Datenschutzbeauftragte fragt.
Die 7 Grundprinzipien (Privacy by Design nach Cavoukian)
Proaktiv, nicht reaktiv
Probleme verhindern, bevor sie entstehen — nicht erst reagieren, wenn etwas schiefläuft.
Datenschutz als Standard
Keine Nutzeraktion nötig, um Datenschutz zu erhalten. Die sicherste Einstellung ist die Voreinstellung.
Integriert ins Design
Datenschutz ist Bestandteil der Architektur — nicht nachträglich angebaut oder aufgepfropft.
Volle Funktionalität
Kein Entweder-oder zwischen Datenschutz und Funktionalität. Beides ist gleichzeitig erreichbar.
End-to-End-Sicherheit
Schutz über den gesamten Datenlebenszyklus — von der Erhebung bis zur Löschung.
Sichtbarkeit und Transparenz
Prozesse und Systeme müssen für Betroffene und Aufsichtsbehörden nachvollziehbar und überprüfbar sein.
Respekt für den Nutzer
Nutzerinteressen im Zentrum: Datenminimierung, Zweckbindung, präzise und verständliche Information.
Was bedeutet Privacy by Default?
Privacy by Default ist die praktische Umsetzung von Prinzip Nr. 2: Die strengsten Datenschutzeinstellungen sind immer die Voreinstellung — ohne dass der Nutzer aktiv werden muss.
Vorher / Nachher — Vergleich
| Situation | ❌ Falsch (kein Privacy by Default) | ✅ Richtig (Privacy by Default) |
|---|---|---|
| Newsletter-Anmeldung | Checkbox vorangekreuzt | Checkbox leer, aktive Zustimmung nötig |
| Benutzerprofile | Profil standardmässig öffentlich | Profil standardmässig privat |
| Website-Tracking | Google Analytics vollständig aktiv | Nur essenzielles Tracking ohne Einwilligung |
| App-Berechtigungen | Kamera, Mikrofon, Standort beim Start | Nur bei tatsächlicher Nutzung der Funktion |
| CRM-Zugriff | Alle sehen alle Kundendaten | Zugriff nur auf für die eigene Aufgabe relevante Daten |
Praxisbeispiele aus dem Schweizer KMU-Alltag
Beispiel 1 — Treuhandbüro: Einführung einer neuen Buchhaltungssoftware
Das Büro wechselt zu einem Cloud-Buchhaltungstool. Datenschutzkonformes Vorgehen nach Art. 7 DSG:
- Vor dem Kauf: AVV-Angebot des Anbieters prüfen. Serverstandort Europa? Löschkonzept vorhanden?
- Bei der Einrichtung: Benutzerrollen so einrichten, dass jede Mitarbeiterin nur auf für sie relevante Mandanten zugreifen kann.
- Laufend: Automatische Archivierung inaktiver Mandanten nach gesetzlicher Aufbewahrungsfrist.
Beispiel 2 — Onlineshop: Integration eines Live-Chats
Ein Schweizer Onlineshop integriert ein Chat-Tool. Privacy by Default bedeutet:
- Der Chat startet ohne sofortiges Tracking der Besucherbewegungen.
- Chatprotokolle werden nach 90 Tagen automatisch gelöscht (sofern kein laufendes Kundenverhältnis).
- Der Nutzer muss keine Angaben machen, bevor er eine Frage stellen kann.
Beispiel 3 — Produktionsbetrieb: Einführung einer HR-Software (80 Mitarbeitende)
- Zugriff: HR-Leitung sieht alle Daten; Abteilungsleiter sehen Abwesenheiten, keine Lohndaten; Mitarbeitende nur eigene Daten.
- Aufbewahrung: Bewerbungsunterlagen abgelehnter Kandidaten werden nach 6 Monaten automatisch gelöscht.
- Datenminimierung: Geburtsort wird nicht erfasst — kein legitimer Zweck für die Lohnabrechnung.
Checkliste: Privacy by Design & Default für neue Projekte und Tools
Datenbestand erfassen
Welche Personendaten werden erhoben, bearbeitet, gespeichert? Sind alle erhobenen Daten für den Zweck tatsächlich notwendig (Datenminimierung)?
Infrastruktur prüfen
Wo werden Daten gespeichert? Serverstandort bekannt? Gibt es einen Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter? Sind Aufbewahrungsfristen definiert?
Konfiguration nach Minimalprinzip
Benutzerrollen mit Minimalprinzip einrichten. Checkboxen und Einwilligungen standardmässig nicht angekreuzt. Profil- und Sichtbarkeitseinstellungen auf privat voreingestellt. Tracking nur mit expliziter Zustimmung aktiv.
Laufende Pflege
Automatische Löschung inaktiver Datensätze konfigurieren. Zugriffsrechte nach Mitarbeiterwechseln überprüfen. Datenschutzerklärung aktualisieren und VVT-Eintrag für das neue System erstellen.
Häufige Fragen
Gilt Privacy by Design auch für Systeme, die schon vor dem revDSG eingeführt wurden?+
Muss ich für jede neue Software eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen?+
Was ist der Unterschied zwischen Privacy by Design und der Datensicherheitspflicht?+
Brauche ich einen Datenschutzberater, um Privacy by Design umzusetzen?+
Was passiert, wenn ich Privacy by Design nicht einhalte?+
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