EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO: Braucht mein Schweizer Unternehmen einen?
Ja — wenn Ihr Schweizer Unternehmen keine Niederlassung in der EU hat, aber Personendaten von EU-Personen bearbeitet und dabei Waren oder Dienstleistungen in der EU anbietet oder EU-Nutzende trackt. Art. 27 DSGVO verlangt in diesem Fall die Benennung eines schriftlich beauftragten Vertreters in einem EU-Mitgliedstaat. Die Pflicht gilt auch im B2B und kostet ab EUR 350 pro Jahr. Fehlt der Vertreter, drohen Bussen bis EUR 10 Millionen.
Art. 27
DSGVO — gesetzliche Grundlage
ab EUR 350
Jährliche Kosten für einen EU-Vertreter
EUR 10 Mio.
Max. Busse bei fehlendem Vertreter
Wann ist ein EU-Vertreter Pflicht?
Art. 27 DSGVO adressiert Unternehmen, die der DSGVO unterliegen, aber keine Niederlassung in der EU haben. Für Schweizer Unternehmen bedeutet das: Die Vertreterpflicht tritt ein, wenn gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt sind:
- Kein EU-Sitz — Das Unternehmen hat keine Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Filiale in einem EU-Mitgliedstaat.
- Personendaten von EU-Personen — Es werden Daten von natürlichen Personen bearbeitet, die sich in der EU befinden — egal ob Kunden, Interessenten oder B2B-Kontakte.
- Marktortprinzip greift — Das Unternehmen bietet Waren oder Dienstleistungen in der EU an ODER beobachtet das Verhalten von EU-Personen (Tracking, Webanalyse, Profiling).
Auch B2B löst die Pflicht aus. Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen Endkunden und Geschäftskunden. Die E-Mail-Adresse m.mueller@eu-firma.de ist ein Personendatum von Markus Müller — einer natürlichen Person in der EU. Sobald ein Schweizer Unternehmen solche Kontakte in seinem CRM führt und die EU-Firma beliefert, greift die Vertreterpflicht in der Regel.
Brauche ich einen EU-Vertreter? — Entscheidungsbaum
Die Ausnahme nach Art. 27 Abs. 2 DSGVO
Das Gesetz kennt eine Ausnahme von der Vertreterpflicht — aber sie ist eng gefasst. Alle drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
| # | Bedingung | Was das in der Praxis bedeutet |
|---|---|---|
| 1 | Nur gelegentliche Verarbeitung | «Gelegentlich» wird von Aufsichtsbehörden streng ausgelegt. Ein CRM mit laufend aktualisierten EU-Kontakten ist nicht gelegentlich. Eine einmalige Projektarbeit mit einem EU-Kunden könnte es sein. Im Zweifel: nicht gelegentlich. |
| 2 | Keine besonders schützenswerten Daten | Keine Gesundheitsdaten, politischen Meinungen, biometrischen Daten, religiösen Überzeugungen oder Strafregisterdaten von EU-Personen. |
| 3 | Kein hohes Risiko für Betroffene | Die Bearbeitung darf voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen — z.B. kein Profiling, keine Scoring-Systeme, keine Massenverarbeitung. |
Pragmatische Entscheidung: Der Aufwand für die juristische Prüfung, ob alle drei Ausnahme-Bedingungen zutreffen, ist in den meisten Fällen teurer als die Bestellung eines EU-Vertreters (ab EUR 350/Jahr). Für die grosse Mehrheit der Schweizer KMU mit EU-Kontakten ist die Bestellung die schnellere und sicherere Lösung.
Praxisbeispiele: Wer braucht einen EU-Vertreter?
Uhren-Onlineshop (Biel, 8 MA) — Pflicht
Verkauft Uhren an Endkunden in DE, FR, IT. Website mit Google Analytics und Meta Pixel. Kundendatenbank mit EU-Lieferadressen und E-Mail-Adressen. Dreifach betroffen: Warenlieferung + Tracking + Kundendaten. EU-Vertreter zwingend erforderlich.
Hotelier (Graubünden, 25 MA) — Pflicht
Nimmt Online-Buchungen von EU-Gästen entgegen. Speichert Name, E-Mail, Zahlungsdaten, Reisedaten. Marketing-Newsletter an EU-E-Mail-Adressen. Das Angebot ist erkennbar auf EU-Touristen ausgerichtet (DE/FR/IT-Website, EU-Währung). Vertreterpflicht greift.
B2B-Treuhandbüro (Zürich, 12 MA) — Pflicht
Betreut Schweizer Tochtergesellschaften von deutschen und österreichischen Konzernen. Hat Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon, Funktion) von Dutzenden deutschen Mitarbeitenden im CRM. DSGVO gilt: B2B-Kontaktdaten sind Personendaten. Nicht gelegentlich. Vertreter nötig.
SaaS-Startup (Zug, 5 MA) — Pflicht
Software-Plattform mit Kunden in DE und AT. Verarbeitet als Auftragsbearbeiter Personendaten der Endkunden seiner Klienten. Eigene Website mit Tracking. Doppelt betroffen: Als Auftragsbearbeiter für EU-Kundendaten UND als Verantwortlicher für Website-Besucher. EU-Vertreter zwingend.
Lokaler Handwerksbetrieb (Luzern, 3 MA) — Prüfen
Arbeitet ausschliesslich für lokale Schweizer Kunden. Website ohne Tracking, keine EU-Kunden, kein Newsletter. Einzige EU-Berührung: Kontaktdaten eines deutschen Lieferanten-Ansprechpartners. Menge und Häufigkeit gering — Ausnahme könnte greifen. Rechtliche Prüfung empfohlen.
Anbieter-Übersicht: EU-Vertreter für Schweizer Unternehmen
Spezialisierte Dienstleister übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Vertreter-Funktion. Der Vertreter muss in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sein, schriftlich beauftragt werden und als Anlaufstelle für EU-Aufsichtsbehörden und Betroffene zur Verfügung stehen.
| Anbieter | Standort | Preis (ca.) | Hinweis |
|---|---|---|---|
| dsgvo-vertreter.eu | Deutschland | ab EUR 350/Jahr | Spezialisierter Anbieter, günstigste Option, mehrsprachig |
| dsgvo-vertreter.ch | Schweiz / DE | Auf Anfrage | Speziell auf Schweizer Unternehmen ausgerichtet |
| Swiss Infosec (DE) GmbH | Berlin | Auf Anfrage | Tochterfirma von Swiss Infosec AG; kombinierbar mit Beratung |
| e-comtrust international AG | Grenzach-Wyhlen (DE) | Auf Anfrage | Fokus auf Onlineshop-Betreiber und E-Commerce |
| OBSECOM GmbH | Deutschland | Auf Anfrage | Breit aufgestellt, mehrere EU-Sprachen |
| Datenschutzpartner AG | Schweiz (Steiger Legal) | Auf Anfrage | Kombiniert mit rechtlicher Beratung durch Datenschutzanwalt |
Was der Vertreter leisten muss: Er muss als Anlaufstelle für EU-Aufsichtsbehörden und für Betroffene bereitstehen, die ihre Rechte geltend machen. Er muss erreichbar sein und auf Anfragen reagieren können. Er haftet nicht selbst — die Verantwortung bleibt beim beauftragenden Unternehmen.
Bussen und Präzedenzfälle
Das Fehlen eines EU-Vertreters ist kein Kavaliersdelikt. Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO sieht für Verstösse gegen Art. 27 Bussen von bis zu EUR 10 Millionen oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes vor — je nachdem welcher Betrag höher ist.
Präzedenzfall Clearview AI: Die italienische Datenschutzbehörde Garante verhängte EUR 20 Millionen gegen Clearview AI — unter anderem wegen Verletzung von Art. 27 DSGVO (fehlender EU-Vertreter). Der Fall zeigt: Aufsichtsbehörden ahnden das Fehlen des Vertreters aktiv und kombinieren es mit weiteren Verstössen zu empfindlichen Gesamtbussen.
Die Busse für den fehlenden EU-Vertreter (bis EUR 10 Mio.) ist kumulativ zu allfälligen anderen DSGVO-Verstössen. Ein Unternehmen, das weder einen EU-Vertreter hat noch ein VVT führt noch Auskunftsbegehren beantwortet, riskiert mehrere parallele Bussverfahren.
Häufige Fragen
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Gilt die EU-Vertreter-Pflicht auch für B2B?+
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