Datenübermittlung ins Ausland: Regeln für Schweizer Unternehmen
Personendaten dürfen nur dann ins Ausland übermittelt werden, wenn das Empfängerland ein angemessenes Datenschutzniveau bietet (Art. 16 DSG) — oder wenn geeignete Garantien bestehen. Die EU/EWR-Länder sind vollständig auf der Länderliste des Bundesrats. Für die USA gilt das Swiss-U.S. Data Privacy Framework. Cloud-Dienste wie Microsoft 365, Google Workspace, Salesforce und AWS sind legale Auslandtransfers — wenn die richtigen Garantien aktiviert und in der Datenschutzerklärung dokumentiert sind.
Art. 16
DSG — gesetzliche Grundlage
Swiss-U.S. DPF
Grundlage für USA-Transfers
SCC
Standardvertragsklauseln als Garantie
Das Grundprinzip: Länderliste des Bundesrats
Art. 16 DSG verbietet die Übermittlung von Personendaten ins Ausland grundsätzlich nicht — aber er knüpft sie an Bedingungen. Der einfachste Weg: Das Empfängerland steht auf der Länderliste des Bundesrats, die Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau aufführt.
Diese Liste umfasst alle EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie eine Reihe weiterer Staaten (darunter Argentinien, Israel, Japan, Neuseeland, Südkorea, Uruguay und das Vereinigte Königreich). Wer Personendaten in eines dieser Länder sendet, braucht keine zusätzlichen Garantien.
Für alle anderen Länder — allen voran die USA — muss eine der anerkannten Garantien nach Art. 16 Abs. 2 DSG greifen.
Die Länderliste ist dynamisch. Der Bundesrat aktualisiert sie regelmässig. Die aktuelle Version ist auf der Website des EDÖB unter edoeb.admin.ch abrufbar. Relevant für die Praxis: Prüfen Sie bei jeder neuen Länderverbindung ob das Zielland auf der Liste steht — und hinterlegen Sie das Prüfdatum im VVT.
Ausgewählte Länder: Angemessenes Schutzniveau?
| Land / Region | CH-Bundesratsliste | EU-Angemessenheitsbeschluss | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|---|
| EU / EWR | Ja — alle | Entfällt (intern) | Freier Datenverkehr; CH hat EU-Angemessenheitsbeschluss |
| USA | Nur DPF-zert. | Nur DPF-zert. | Swiss-U.S. Data Privacy Framework; Zertifizierung des Empfängers prüfen. Alternativ: SCC |
| Vereinigtes Königreich | Ja | Ja | Post-Brexit Angemessenheitsentscheid bestätigt |
| Japan | Ja | Ja | Gegenseitige Angemessenheitsentscheide |
| Südkorea | Ja | Ja | Angemessenheitsbeschluss seit 2021 |
| Kanada | Teilweise | Teilweise | Nur für privatrechtliche Unternehmen unter PIPEDA |
| Indien | Nein | Nein | Kein Angemessenheitsentscheid — SCC oder andere Garantien nötig |
| China | Nein | Nein | Kein Angemessenheitsentscheid — SCC und ggf. Transfer Impact Assessment |
| Russland | Nein | Nein | Kein Angemessenheitsentscheid — Transfers nur mit starken Garantien |
| Brasilien | Nein | Nein | LGPD seit 2020, aber noch kein CH/EU-Angemessenheitsentscheid |
Tabelle nur zur Orientierung. Die Länderlisten werden regelmässig angepasst. Massgeblich ist immer der aktuelle Stand der offiziellen Bundesratsliste — nicht diese Tabelle. Für Compliance-Entscheide immer die aktuelle Quelle prüfen.
Garantien für Transfers in Länder ohne Angemessenheitsentscheid
Wenn das Zielland nicht auf der Bundesratsliste steht, sind Transfers trotzdem möglich — wenn eine der folgenden anerkannten Garantien nach Art. 16 Abs. 2 DSG vorliegt:
Standardvertragsklauseln (SCC)
Von der EU-Kommission genehmigte Vertragsklauseln, die als Garantie für Datenübermittlungen in Drittländer anerkannt sind. In der Schweiz sind die EU-SCC (Beschluss 2021/914) akzeptiert — ergänzt durch ein CH-Addendum für EDÖB-Anforderungen. Die meisten grossen Cloud-Anbieter stellen SCC-Verträge bereit.
Häufigste Lösung in der PraxisSwiss-U.S. Data Privacy Framework (Swiss-U.S. DPF)
Speziell für Transfers in die USA: US-Unternehmen können sich unter dem Swiss-U.S. DPF zertifizieren lassen und erhalten damit eine anerkannte Schutzgarantie. Die Zertifizierungsliste ist unter dataprivacyframework.gov öffentlich einsehbar. Grosse Anbieter wie Microsoft, Google, AWS, Salesforce, Meta und Adobe sind zertifiziert.
Für USA-TransfersBinding Corporate Rules (BCR)
Verbindliche interne Datenschutzrichtlinien für Unternehmensgruppen — genehmigt von der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ermöglichen konzerninterne Datenübermittlungen weltweit. Aufwendig zu erstellen und genehmigen zu lassen — nur sinnvoll für grosse multinationale Konzerne.
Für KonzerneEinwilligung der Betroffenen
Die betroffene Person willigt ausdrücklich in den Transfer ein, nachdem sie über die mangelnden Garantien informiert wurde. In der Praxis kaum tauglich für systematische Geschäftsprozesse — zu aufwendig und widerrufbar. Nur für Einzelfälle geeignet.
Nur für EinzelfällePraxisbeispiele: Cloud-Dienste und Auslandtransfers
Die meisten Schweizer Unternehmen nutzen mindestens einen der folgenden US-Cloud-Dienste. Alle übermitteln Personendaten in die USA — und alle haben Lösungen, die einen rechtskonformen Transfer ermöglichen.
Microsoft 365 / Azure
Microsoft ist unter dem Swiss-U.S. DPF zertifiziert und stellt EU/CH-Standardvertragsklauseln im Data Protection Addendum (DPA) bereit. EU-Datenspeicherung kann im Admin Center auf europäische Rechenzentren beschränkt werden. Für CH-Kunden empfehlenswert: EU Data Boundary aktivieren.
Fundort DPA: admin.microsoft.com → Einstellungen → Org-Einstellungen
DPF + SCC verfügbarGoogle Workspace / Google Cloud
Google ist unter dem Swiss-U.S. DPF zertifiziert. Das Data Processing Amendment (DPA) muss im Google Admin Console aktiviert werden — es ist nicht automatisch aktiv. Enthält SCC für Transfers ausserhalb des EWR. Datenregion Schweiz/EU kann konfiguriert werden.
Fundort: admin.google.com → Konto → Rechtliches
DPF + SCC verfügbar — manuell aktivierenSalesforce CRM
Salesforce ist unter dem Swiss-U.S. DPF zertifiziert. Das Data Processing Addendum ist auf trust.salesforce.com verfügbar und muss akzeptiert werden. EU/CH-Rechenzentren verfügbar — gegen Aufpreis buchbar. Für Schweizer Kunden reichen DPF + SCC aus.
DPF + SCC verfügbarMailchimp (Intuit)
Mailchimp/Intuit ist unter dem Swiss-U.S. DPF zertifiziert. Das Data Processing Agreement ist in den Account-Einstellungen verfügbar. Enthält SCC und Regelungen zu Sub-Auftragsbearbeitern. Server-Standort USA — kein EU-Rechenzentrum verfügbar.
DPF + SCC verfügbarAmazon Web Services (AWS)
AWS ist unter dem Swiss-U.S. DPF zertifiziert. Das AWS Data Processing Addendum ist im AWS Service Terms enthalten. EU-Regionen (Frankfurt, Irland, Paris) verfügbar — Daten können ausschliesslich in EU-Rechenzentren gehalten werden. Für maximalen Schutz: EU-Region erzwingen.
DPF + SCC + EU-RegionInformationspflicht nicht vergessen: Alle Auslandtransfers müssen in der Datenschutzerklärung ausgewiesen werden — Empfängerland und angewandte Garantien. Diese Pflicht nach Art. 19 DSG ist von vielen Unternehmen trotz korrekt abgeschlossenem AVV nicht erfüllt. Eine vollständige DSE enthält für jeden genutzten US-Dienst einen entsprechenden Abschnitt.
Vergleich: Auslandtransfer CH vs. EU
Schweiz — revDSG
Rechtsgrundlage
Art. 16–17 DSG
Prüfgrundlage
Länderliste des Bundesrats
Garantien
SCC (EU-Klauseln + CH-Addendum), DPF, BCR, Einwilligung
USA-Lösung
Swiss-U.S. Data Privacy Framework
TIA
Nicht gesetzlich vorgeschrieben — empfohlen für Hochrisiko-Transfers
EU — DSGVO
Rechtsgrundlage
Art. 44–49 DSGVO
Prüfgrundlage
Angemessenheitsbeschlüsse EU-Kommission
Garantien
SCC (EU 2021/914), BCR, Binding Corporate Rules, Verhaltenskodex
USA-Lösung
EU-U.S. Data Privacy Framework
TIA
Transfer Impact Assessment empfohlen bei SCC-Transfers in Hochrisiko-Länder
Darf ich Daten in Land X übermitteln?
Darf ich Kundendaten in die USA übermitteln?+
Was ist die Länderliste des Bundesrats?+
Was sind Standardvertragsklauseln (SCC) und wann brauche ich sie?+
Gilt Microsoft 365 als zulässige Datenübermittlung ins Ausland?+
Muss ich Betroffene über Auslandtransfers informieren?+
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